Hochschulwahlen
Jedes Jahr im Januar finden die Wahlen zum Studentenenparlament, den Fachschaftsräten und dem Ausländerrat statt. Die Wahlen werden auf der Grundlage der Wahlordnung der Studentenschaft der TU Clausthal durchgeführt.
Der Wahlausschuss überwacht die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen und ist für sie in Zusammenarbeit mit der Wahlleitung verantwortlich. Dem Wahlausschuss gehören je ein Mitglied des Ältestenrates, drei Mitglieder des Studentenparlaments und ein Mitglied des Fachschaftszentralrats an.
Eure gewählten Vertreter nehmen bis auf wenige Ausnahmen ihre Arbeit am 1. April eines jeden Jahres auf. Genauere Informationen gibt es sobald weitere Termine für die nächsten Wahlen bekannt sind.
Falls ihr Fragen habt könnt ihr den Studentischen Wahlausschuss unter folgender E-Mail kontaktieren: kevin.mario.kutsche@tu-clausthal.de